Bäume sollten regelmäßig kontrolliert/begutachtet werden
Abgeleitet aus der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht (§823 (1) BGB, Artikel 14 Abs. 2 GG), sind Grundstückseigentümer dazu verpflichtet, ihre Bäume in Bezug auf deren Verkehrssicherheit zu kontrollieren und ggf. für einen verkehrssicheren Zustand zu sorgen. Die Baumkontrolle (auch Regelkontrolle) ist eine fachlich qualifizierte Inaugenscheinnahme vom Boden aus. Bei dieser werden Bäume regelmäßig systematisch auf verkehrsgefährdende Schäden an Wurzel, Stamm und Krone untersucht. Sie dient nicht nur der Überprüfung der Verkehrssicherheit, sondern im selben Zuge auch zur Ermittlung von Schäden und ggf. zur Festlegung von Sicherungs- und Pflegemaßnahmen. Die Durchführung dieser Maßnahmen dient dann der Herstellung bzw. dem Erhalt der Verkehrssicherheit der Bäume.
Gerne übernehme ich für Sie diese Arbeit.
Sollten nach der Regelkontrolle noch Zweifel über die Verkehrssicherheit (Bruch- und/oder Standsicherheit) und/oder die zu treffenden Maßnahmen bestehen, sind so genannte eingehende Untersuchungen erforderlich. Auf Wunsch übernehmen ich gerne die Kontrolle für Sie, bieten Ihnen einen regelmäßigen Kontrollvertrag an oder erstelle ein schriftliches Gutachten über Ihre Bäume.